Allgemeine GeschäftsbedingungenDer Mitkov Systems GmbH
Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag und anderen Verträgen sowie Clouddiensten gegenüber Unternehmern i.S.v. § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“ genannt) und damit im Zusammenhang stehenden Angeboten der Firma Mitkov Systems GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt).1.1.2 Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
3.1 ALLGEMEINES3.1.1.Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, einschließlich der darauf Bezug genommen weiteren Dokumente, Leistungsspezifikationen, Pflichtenhefte usw. Nach Vertragsschluss erteilte Zusatzaufträge sind stets kostenpflichtig, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.3.1.2 Nachträgliche Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrags- und Leistungsinhalts werden erst nach schriftlicher Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich.3.1.3 Der Kunde trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart. Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich vereinbarte Leistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung.3.1.4 Soweit die Leistungen beim Kunden erbracht werden, ist allein der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Mitarbeiter werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert.3.1.5 Der Kunde trägt das Risiko, ob die in Auftrag gegebenen Leistungen seinen Anforderungen und Bedürfnissen entsprechen. Über Zweifelsfragen hat er sich rechtzeitig durch den Auftragnehmer oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen.3.1.6 Der Auftragnehmer entscheidet, welche Mitarbeiter eingesetzt werden, und behält sich deren Austausch jederzeit vor. Der Auftragnehmer kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter. Der Auftragnehmer bestimmt die Art und Weise, sowie Ort und Zeit der Leistungserbringung.3.1.7 Ort der Leistungserbringung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Sitz des Auftragnehmers.
3.2. BESTELLUNG UND NUTZUNG VON CLOUDDIENSTEN
3.2.1 BESTELLVORGANG3.2.1.1 Für die Nutzung der Software wird ein Nutzer-Account benötigt. Die eingerichteten Nutzer-Accounts müssen stets dauerhaft einer einzigen namentlich benannten natürlichen Person zugeordnet werden. Die eingerichteten Nutzer-Accounts sind nicht übertragbar. Eine geteilte Nutzung der Nutzer-Accounts durch mehrere Personen als sog. Concurrent-Nutzung ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart.3.2.1.2 Die Bestellung der Clouddienste setzt die Einrichtung eines Kunden-Accounts voraus. Einen Kunden-Account können ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB errichten. Die Erstellung eines Accounts setzt mindestens die Hinterlegung der Firma nebst Anschrift, eines Ansprechpartners, einer E-Mail-Adresse sowie der entsprechenden Rechnungsinformationen voraus. Einzelheiten zur Erhebung und Verarbeitung dieser Daten regelt unsere Datenschutzerklärung.
3.2.2 INHALT DER LEISTUNGEN 3.2.2.1 Die vom Auftragnehmer im Einzelfall zu erbringenden Leistungen, die Anzahl der Nutzer sowie vereinbarte Nutzungsvolumina ergeben sich aus der Auftragsbestätigung die eine detaillierte Leistungsbeschreibung zu den im Einzelfall beauftragten Clouddiensten enthält.3.2.2.2 In der jeweiligen Auftragsbestätigung werden zudem die für die jeweiligen Clouddienste einschlägigen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers bzw. Cloudserviceproviders in Bezug genommen, die ebenfalls integraler Bestandteil des Vertrages werden. Im Rahmen der Bestellung stimmt der Kunde diesen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen ausdrücklich zu.3.2.2.3 Einzelheiten zur Erhebung und Verarbeitung dieser Daten regelt unsere Datenschutz-erklärung.
3.2.3 VERGÜTUNG; ZAHLUNGSABWICKLUNG 3.2.3.1 Der Kunde entrichtet für die Dauer der Bereitstellung der Clouddienste eine laufende monatliche Vergütung (Miete). Die Höhe der Vergütung wird abhängig vom Nutzungsumfang in der jeweiligen Bestellung ausgewiesen. Für sämtliche nachträglich zugebuchte Clouddienste oder einen erweiterten Nutzungsumfang gelten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Beauftragung geltenden Preise.3.2.3.2 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen Höhe.3.2.3.3 Die Vergütung ist ab Bereitstellung der Clouddienste monatlich im Voraus für die jeweilige Vertragslaufzeit zum 3. Werktag fällig. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.3.2.3.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vergütung für die Bereitstellung der Clouddienste mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen, zum Ende eines Kalenderjahres anzupassen. Bei einer Anpassung der Vergütung von über 10 Prozentpunkten ist der Kunde berechtigt, die Nutzung der Clouddienste mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zu beenden.
3.2.4. NUTZUNGSRECHTE UND NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN DER CLOUDDIENSTE 3.2.4.1 Eine Nutzung der Clouddienste ist ausschließlich im jeweils bestellten Nutzungsumfang zulässig. Der Auftragnehmer räumt dem Kunden für die Laufzeit der jeweiligen Nutzungsvereinbarung ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Clouddienste ein. Dieses Nutzungsrecht gilt auch für die während der Laufzeit des jeweiligen Vertrages bereitgestellte neue Versionen der Clouddienste (Updates).3.2.4.2 Die Unterlizenzierung, Verleihung und Untervermietung ist ebenso untersagt wie jede andere Form der entgeltlichen oder unentgeltlichen Verbreitung oder Weitergabe der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte. Nutzungsbeschränkungen ergeben sich ferner aus den in der Bestellung in Bezug genommenen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers.3.2.4.3 In jedem Fall sind weder der Kunde noch diejenigen, die über den AGB Clouddienste Kunden auf die Clouddienste zugreifen, berechtigt, die Clouddienste in einer Weise zu nutzen
3.2.5 SPERRE DER CLOUDDIENSTEDer Auftragnehmer ist zur sofortigen Sperre der Clouddienste berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen oder die Nutzung der Clouddienste entgegen den Nutzungsbestimmungen erfolgt. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/ oder sonstige Dritte den Auftragnehmer davon in Kenntnis setzen. Der hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist. Die Sperre der Clouddienste führt nicht zum Verlust des Vergütungsanspruch des Auftragnehmers.
3.2.6 LIZENZVERMESSUNG; LIZENZERWEITERUNG 3.2.6.1 Der Auftragnehmer behält sich die digitale Kontrolle der Einhaltung der getroffenen Nutzungsvereinbarung vor. Der Kunde stimmt zu diesem Zwecke dem Einsatz von Tools zur Lizenzvermessung zu.3.2.6.2 Wünscht der Kunde die Nutzung der vertragsgegenständlichen Clouddienste in einem größeren Umfang als vereinbart, ist es erforderlich, dass der Kunde die dafür erforderlichen zusätzlichen Nutzungsrechte erwirbt. Eine Übernutzung ist grundsätzlich als vertragswidrige Handlung des Kunden anzusehen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, dem Auftragnehmer die Übernutzung unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann eine Vereinbarung über die Erweiterung des Nutzungsrechtes schließen. Für den Zeitraum der Übernutzung, das heißt bis zum Abschluss einer solchen Vereinbarung bzw. der Einstellung der Übernutzung durch den Kunden, ist der Kunde verpflichtet, eine Entschädigung für die Übernutzung entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste des Auftragnehmers zu vergüten.
8. Abtretung von Rechten 8.1 Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Einwilligung des Auftragnehmers abtreten.8.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche ihm aus den Verträgen obliegende Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. Der Auftragnehmer wird dafür Sorge tragen, dass dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
Mitkov Systems GmbH
Stand 10.08.2021